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Geschichte
In der Frühzeit dient der Lederwassereimer, der durch Menschenketten zum Brandherd weitergereicht wird, der Feuerbekämpfung. So schreitet das Löschwesen von dem Eimer über die Handspritze bis hin zur Hochleistungsdruckspritze der heutigen Zeit fort.
Weil Brände besonders im Mittelalter, als die Bebauung der Dörfer und Städte immer enger wird, oft verheerende Ausmaße annehmen, werden schon sehr früh behördliche Verordnungen erlassen, die die männlichen Bewohner zwischen 18 und 60 Jahren zwingt, sich unverzüglich mit Gerätschaften zum Brandort zu begeben. So erlässt die Stadt Harburg schon 1556 eine Verordnung zur Feuerbekämpfung und 1753 die Stadt Winsen an der Luhe eine "Feuerverordnung" mit 35 Paragraphen.
1830 wird für den Landdrosteibezirk Lüneburg eine "Feuerverordnung" erlassen, die eine gewisse Uniformierung der Brandbekämpfer und Regeln für die Bekämpfung eines Brandes vorschreibt. So gibt es um 1900 25 Freiwillige Feuerwehren im Altkreis Winsen, die sich in dem schon seit 1889 bestehenden "Feuerwehr-Verband des Kreises Winsen" zusammenschließen. Auf dem Feuerwehrfest in Hanstedt 1909 kann der Feuerwehrhauptmann Jarrens aus Winsen mitteilen, dass der Verband 22 Wehren mit 1.200 Mann umfasst.
In diese Zeit, nämlich am 20. Juli 1902, fällt auch die Gründung unserer Feuerwehr hier in Brackel. Im Januar 1903 schon tritt die Freiwillige Feuerwehr Brackel dem "Feuerwehrverband des Kreises Winsen a.d. Luhe" bei. Man bildet aus finanziellen Gründen Spritzenverbände und regelt nach militärischem Reglement die Übungen und die Kleiderordnung. So steht im alten, ersten Protokollbuch: Jedes Mitglied hat vierteljährlich 50Pfg. Beitrag zu zahlen. Strafgelder: Beim ersten Fehlen 20Pfg., dann verdoppeln; für Zuspätkommen 10Pfg. Mit ungeputztem Helm oder Knöpfen erscheinen 10Pfg. Wenn "Stillgestanden!" kommandiert, sprechen 10Pfg. Bei einem Brand ohne genügende Entschuldigung fehlen 1 Mark. (siehe Protokoll vom 11. Oktober 1903)
Im Jahr 1907 findet in Brackel das "20. Feuerwehr-Verbandsfest" statt. Siehe hierzu gesonderten Bericht.
In der Zeit von 1907 bis 1915 sind laut vorhandenem Protokollbuch außer Berichten über die jeweiligen "Korpsversammlungen" keine erwähnenswerten Ereignisse aufgezeigt. Lediglich im Protokoll vom 30. Oktober 1914 wird eine Sammlung für "die Hinterbliebenen der im Felde stehenden Mitglieder der Wehr" erwähnt, die einen Betrag von 45,22 Mark erbracht hat. Offensichtlich finden in der Zeit von 1915-1919 keine "Korpsversammlungen" statt, denn das Protokollbuch enthält keine Eintragungen für diese Zeit.
Beachtenswert ist jedoch, dass im Protokoll einer außerordentlichen "Korpsversammlung" vom 7. März 1923, zu der 33 Kameraden erschienen sind, 39 Mann namentlich benannt sind, die zur Deichverteidigung bei dem zu erwartenden bedrohlichen Hochwasser an der Elbe abgestellt werden sollen. Besonders hervorgehoben werden soll, dass der "Wehrführer" des Gründungsjahres 1902, August Schierhorn sen., am 21.10.1933 sein Amt nach 31 Jahren niederlegt. Sein Nachfolger wird der "Hofbesitzer" August Schierhorn jun. Das vorletzte Protokoll ist datiert vom 22.10.1938 und das letzte vom 1.6.1940. In diese Zeit fällt der Beginn des 2. Weltkrieges, der jedoch nicht erwähnt wird. Offensichtlich sind auch keine besonderen Brände gewesen oder Einsätze erfolgt, die in den Protokollen zu erwähnen gewesen wären.
In jener Zeit entsprechend ist die Feuerwehr nach militärischen Gepflogenheiten organisiert. Ein Auszug aus der Satzung vom 27.10.1902 mag dies veranschaulichen: "Die Freiwillige Feuerwehr ist ein Verein gesunder und kräftiger Männer, welche die Ehrenpflicht übernommen haben, sich durch regelmäßige Übungen bei militärischer Disziplin die Gewandheit, den Muth und die Ruhe anzueignen, die nöthig sind, um bei Feuersgefahr möglichst rasch und in zweckmäßiger Weise Hilfe leisten zu können." Am Ende dieser Satzung ist mit 14 Paragraphen eine Dienstanweisung angefügt. Sie mag ebenfalls einen Eindruck über die Ernsthaftigkeit des Dienstes in der Feuerwehr vermitteln. Dies veranschaulichen besonders die vier folgenden Paragraphen.
§ 7 | Die Mannschaften haben sich im Dienst des militärischen Grußes zu bedienen.
§ 9 | Kein Mitglied des Korps darf sich bei Übungen oder beim Feuerdienst von dem ihm angewiesenen Platz entfernen.
§ 11 | Das Rauchen ist nur nach ertheilter Erlaubnis des Hauptmanns gestattet und sofort, wenn dieselbe zurückgezogen oder Achtung kommandiert ist, wieder einzustellen.
§ 13 | Lärmen und Singen sind unbedingt verboten. Bequemlichkeiten dürfen sich die Mannschaften nur nach vorgängiger Erlaubnis des Hauptmannes gestatten.
Unter dieser Zucht und Ordnung haben unsere Vorväter und Väter ihren Dienst in der Feuerwehr zum Schutz der Menschen und deren Hab und Gut unter dem Motto getan, das auch heute noch gilt: Gott zur Ehr', dem Nächsten zur Wehr. Der verheerende Krieg von 1939-1945 mit seinen gewaltigen Brandkatastrophen in den bombardierten Städten bringt umwälzende Erkenntnisse über die Brandbekämpfung und daraus bedingt eine ebenso umwälzende Entwicklung der Brandbekämpfungsmittel insbesondere, was die Mechanisierung, Motorisierung und Alarmierung anbelangt.
Als dann im Jahre 1972 in Niedersachsen die Verwaltungs- und Gebietsreform durchgeführt und Einheits- beziehungsweise Samtgemeinden gegründet werden, entsteht die Samtgemeinde Hanstedt. Auf sie gehen nun wesentliche Aufgaben über, die bisher von der örtlichen Gemeinde getragen worden sind, so z.B. die Kostenträgerschaft von Schule und Feuerwehr. Das Anwachsen der Gemeinden im Süden Hamburgs, die Nähe der Autobahn und des sich in rasanter Weise entwickelnden Straßenverkehrs einer mehr und mehr mobiler werdenden Gesellschaft und des zunehmenden Güterverkehrs auf den Straßen führen zu dem Entschluss, die Feuerwehr in Brackel zu einer Stützpunktwehr auszubauen.
So tritt neben die Aufgabe der Brandbekämpfung mindestens gleichberechtigt die Hilfeleistung, die darin besteht, Menschen und Material nach Unfällen zu retten oder zu bergen. Diese Aufgaben erfordern neben neuen, effektiv einsetzbaren Geräten insbesondere eine gründliche Ausbildung der allzeit bereiten Feuerwehrleute für spezielle Aufgaben wie Gerätewart, Funker, Sanitäter, Atemschutzträger und Führungsaufgaben in ortsgebundenen Lehrgängen oder gar an der Landesfeuerwehrschule in Celle. So ist gewährleistet, dass bei Alarmierung der Feuerwehr eine wohlgerüstete Mannschaft zum Einsatz kommt und der, dank der sie finanziell tragenden Samtgemeinde, Gerätschaften zur Verfügung stehen, die ihr die oft schwere Arbeit möglich machen.
So wird aus unserer Ortsfeuerwehr eine effektiv einsetzbare Stützpunktfeuerwehr, die mit ihrem modernen Gerät auch zu überörtlichen Einsätzen mit speziellen Aufgaben, besonders auf der nahen Autobahn, gerufen wird.
Gerade bei Einsätzen auf der Autobahn, bei denen das Nachfahren weiterer Kameraden aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist, gibt es teilweise Personalengpässe, die mit diesem Fahrzeug ausgeglichen werden können. Außerdem wird das Fahrzeug vielfach für die Jugendarbeit eingesetzt.